Rechtsprechung
LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Zur Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs nach § 20 SGB II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 07.12.2011 - S 17 AS 784/11
- LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 13/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für …
Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 13/12
Unabhängig davon, dass der Kläger die Gründe für sein Berufungsbegehren nicht dargelegt hat, bestehen für den Senat insbesondere nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 12.07.2012 (B 14 AS 153/11 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 17) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der Höhe des Regelbedarfs in § 20 Abs. 2 SGB II, denn der Gesetzgeber hat den ihm zugewiesenen Auftrag, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum über einen gesetzlichen Anspruch zu gewährleisten, erfüllt.Er hat bei der Bemessung des Regelbedarfs den Umfang des konkreten gesetzlichen Anspruchs, der insbesondere den Bedarf an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken soll, in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen (vgl. hierzu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 12.07.2012 aaO).
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 4252/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Beschränkung des …
Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 13/12
Auch die Auswahl der Referenzgruppe der Ein-Personen-Haushalte, nach deren Ausgaben der Regelbedarf u.a. für alleinstehende Personen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II ermittelt wird, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (LSG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2012 - L 3 AS 4252/11 - juris).
- SG Nürnberg, 09.07.2014 - S 13 AS 99/13 Auch das Bayerische Landesgericht hat in einer Entscheidung vom 12.06.2013 (L 11 AS 13/12) keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Festlegung der Höhe des Regelbedarfs geäußert.